Notengebung
Notengebung
am Gymnasium in den Pfarrwiesen
Grundsätzlich sollten Noten zwei Funktionen erfüllen:
1. Sie geben den Schülern, Eltern, aber auch der Schule über den Lernerfolg eine Rückmeldung über den Fortgang des Lernprozesses
2. Sie haben darüber hinaus natürlich auch die Funktion einer Orientierung für die weiteren Bildungs- und Berufsmöglichkeiten
Dass es absolut objektive Noten nicht geben kann, müssen wir uns dabei immer in Erinnerung rufen. Noten sind aus pädagogischen Gründen auch immer ein Stück individueller Rückmeldung, die nicht nur vom Lehrer und dem Schüler geprägt ist, sondern auch von den Umständen, unter denen sie erbracht wurde.
In der Notenbildungsverordnung des Schulgesetzes wird ein Rahmen gesetzt, der in jedem Fall einzuhalten ist:
- Es müssen Halbjahresinformationen und Zeugnisse vergeben werden, die Leistungsnoten von 1 bis 6 sind definiert.
- Die Zahl der mindestens zu schreibenden Klassenarbeiten ist vorgeschrieben. (In den Kernfächern mindestens 4, darunter in Deutsch in den Klassen 5-7 mindestens eine Nachschrift. In den übrigen Fächern dürfen höchstens 4 schriftliche Arbeiten im Jahr geschrieben werden. In den Klassen 6, 8, und 10 (G 8) werden darüber hinaus in 2 Kernfächern und einem anderen Fach Vergleichsarbeiten geschrieben, die als Klassenarbeit zu werten sind.
- Ab der 7.Klasse sind alle Schüler verpflichtet, pro Schuljahr eine GFS in einem Fach seiner Wahl nach Absprache mit dem Fachlehrer abzulegen, die als zusätzliche Klassenarbeit zu werten ist.
Die Lehrer sind verpflichtet die Noten gegenüber den Schülern und den Eltern offen zu legen. Auf Anfrage muss der Stand der verschiedenen Leistungsarten mitgeteilt werden. Ebenso ist die Note für eine besondere Prüfung (bsp. eine GFS) mitzuteilen.
Die Bindung der abgefragten Inhalte an die vorangegangene Unterrichtseinheit ist aufgehoben worden. Bei dem weiter zurück liegenden Stoff geht es allerdings nicht um Details, sondern um die gedankliche Durchdringung und um das Erkennen von Zusammenhängen und Bezügen. Ziel ist es, die Nachhaltigkeit des Lernens zu unterstützen.
Anders verhält es sich bei schriftlichen Wiederholungsarbeiten, die bis zu 20 Minuten dauern und sich nur auf die vorangegangenen zwei Unterrichtsstunden beziehen.
Eine Klassenarbeit und schriftliche Wiederholungsarbeit darf nicht geschrieben werden, wenn die alte noch nicht herausgegeben wurde.
Darüber hinaus benötigt der Lehrer als Erzieher zur Verwirklichung seiner Aufgaben einen pädagogischen Freiraum. Einzelheiten können auch von der Schulkonferenz und Gesamtlehrerkonferenz für die Schule festgelegt werden.
Über diese Einzelheiten möchten wir Sie informieren:
- Mündliche Leistungen:
Voraussetzung ist, dass der Schüler überhaupt das Wort ergreift. Dies kann freiwillig oder unfreiwillig sein (Abfragung) Bewertet wird dabei die Qualität der Äußerung. Die reine Mitarbeit fließt in die Mitarbeitsnote.
- In Mathematik, Physik, Chemie, NwT werden schriftliche und mündliche Leistungen in der Regel im Verhältnis 2:1 verrechnet
- In Biologie in der Regel im Verhältnis 3:2
- In den Fachschaften Englisch, Französisch und Spanisch gibt es nur einen Korridor, der festgelegt wurde: In der Regel werden schriftliche und mündliche Leistungen zwischen 1:1 und 2:1 verrechnet.
- In den Fachschaften Geographie, Gemeinschaftskunde, Religion, in der Regel 1:1, in Ethik wird ausschließlich die mündliche Leistung zu Grunde gelegt.
- In der Fachschaft Deutsch in der Regel 3:2
- Zahl der Klassenarbeiten an einem Tag / in der Woche:
- An einem Tag wird nicht mehr als eine Klassenarbeit geschrieben
- In einer Woche werden nicht mehr als 3 Klassenarbeiten geschrieben (In der Oberstufe können ausnahmsweise auch mehr Klausuren geschrieben werden) Nachreibeklassenarbeiten sind in dieser Regel nicht berücksichtigt.
- Es ist möglich am Tag einer Klassenarbeit auch eine schriftliche Wiederholungsarbeit zu schreiben.
- Die Mindestzahl der Klassenarbeiten wird um nicht mehr als eine weitere Klassenarbeit erhöht. GFS werden dabei nicht berücksichtigt.
- Notentransparenz:
- Die Lehrer geben am Anfang des Schuljahres die Kriterien ihrer Notengebung bekannt.
- Die Lehrer geben bei einer schriftliche Überprüfung jeweils den Klassendurchschnitt bekannt.
- Schlecht ausgefallene Klassenarbeiten:
- Ab einem Klassendurchschnitt von 4,0 und schlechter wird die Schulleitung in Kenntnis gesetzt.
- Nachschreiben:
Es liegt grundsätzlich im Ermessen des Fachlehrers zu entscheiden, ob
ein Schüler bei entschuldigtem Versäumen einer schriftlichen Arbeit die
entsprechende Arbeit nachschreibt. Wenn der Fachlehrer die
wünscht, muss der Schüler in jedem Fall nachschreiben. Ein Recht auf
Nachschreiben gibt es jedoch nicht. Die Nachschreibearbeit kann
auch durch eine mündliche Prüfung oder ein Referat ersetzt werden.
Folgende Grundsätze sind bei der Notengebung für Lehrkräfte von besonderer Bedeutung:
- Vertrauensschutz
- Gleichheitsgrundsatz
- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- Ausschluss sachfremder Erwägungen
- Beachtung der allgemeinen Beurteilungsmaßstäbe
- Einhaltung der Rechtsvorschriften
Falls Schüler oder Eltern Fragen zur Notengebung haben, sollten man sich zunächst an den betroffenen Fachlehrer, um den Fall zu besprechen. Erst wenn Sie dort keine Einigung erzielen können, sollten Sie den Klassenlehrer bzw. auch den Schulleiter ansprechen. In aller Regel lösen wir Konflikte um Noten schulintern. Sollte dies in Ausnahmefällen allerdings nicht möglich sein, können Sie auch gegen Noten und Zeugnisse klagen.
Verhaltens- und Mitarbeitsnoten in den Klassenstufen 7-13
Stand: März 2008








































