Sozialfonds
Mittel aus dem Sozialfonds der Eltern werden von der Schulleitung auf Antrag der Eltern (Formular unter „Downloads“) vergeben. Unterstützungsberechtigt sind
1. Eltern, die Inhaber einer Berechtigungskarte in Sindelfingen sind (oder ähnlichem in anderen Städten).
2. Eltern, die mehr als 2 Kinder in einem Jahr für eine schulische Maßnahme (Schullandheim, Austausche, Studienfahrt, Exkursionen, gebührenpflichtige GTS-Angebote) finanzieren müssen.
Die Förderung wird grundsätzlich auf 30% der anfallenden Kosten festgelegt. Fördermittel, die von anderer Seite gewährt werden, werden von dieser Fördersumme abgezogen. Die Unterstützung wird nur dann gewährt, wenn eine Lehrerin / ein Lehrer die Förderung durch die Sindelfinger KSK beantragt haben (Vordruck im Sekretariat/ Blaue Mappe).
Diese Mittel zahlen die Lehrkräfte pauschal in unsere Sozialfondskasse beim Förderverein. Der Sozialfonds speist sich also aus den Geldern, die beim ersten Klassenpflegschaftsabend von den Eltern eingesammelt werden und den Beträgen der Banken.